Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Karibu GmbH
Landstraßer Hauptstraße 72/2/29
1030, Wien, Österreich
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die Karibu im Rahmen seiner Internet-Dienstleistung unter der Domain karibu.com und/oder aufgrund von mündlichen und/oder schriftlichen Bestellungen für seine Unternehmer erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen Karibu und dem Unternehmer vereinbart worden ist.
1.2. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter karibu.com abgerufen und gespeichert werden. Diese AGB gelten für sämtliche Unternehmer von Karibu (im Folgenden gemeinsam kurz: Unternehmer). Eigene bzw. von Karibu abweichende Geschäftsbedingungen werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung mit Karibu ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Sämtliche Angebote von Karibu sind freibleibend. Sofern Angebote nicht als “pauschal” gekennzeichnet sind, handelt es sich um eine Schätzung, welche auch überschritten werden kann. Karibu verpflichtet sich, Überschreitungen von Schätzungen umgehend dem Unternehmer bekanntzugeben.
2. Vertragsabschluss und Leistungserbringung
2.1. Die von Karibu dargebotenen Waren und Dienstleistungen sind eine Aufforderung von Karibu an den Unternehmer, ein verbindliches Anbot für die von Karibu angebotenen Waren und Dienstleistungen zu legen. Durch die Bestellung des Unternehmer legt der Unternehmer ein solches verbindliches Anbot. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmer und Karibu kommt erst zustande, wenn Karibu dieses Angebot angenommen hat.
2.2. Sollte Karibu ein schriftliches Anbot gestellt haben, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Unternehmer das Anbot innerhalb der Annahmefrist angenommen hat.
2.3. Karibu ist berechtigt die angebotene Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Verpflichtung den Unternehmer über diesen Umstand zu informieren besteht nicht.
2.4. Sollte der Unternehmer einzelne Milestones im Rahmen der Erfüllung des Angebots wünschen, kann Karibu dies gesondert anbieten. Eine Stornierung ist in diesem Fall je Milestone möglich.
2.5. Sofern nicht explizit von Karibu zugesichert, sind von Karibu angegebene Fertigstellungstermine lediglich Richtwerte.
2.6 Sobald Karibu die Leistung oder einzelne Milestones abgeschlossen hat, wir Karibu dem Unternehmer die Abnahmebereitschaft anzeigen. Die Leistung gilt als mangelfrei abgenommen, wenn der Unternehmer nicht binnen 14 Tagen berechtigte Mängel schriftlich Karibu anzeigt.
2.7 Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche vereinbarten technischen und organisatorischen Voraussetzungen (nicht abschließend aufgezählt: Zutrittsberechtigungen, VPN-Zugänge, Videobeamer) zu schaffen, welche für die Leistungserbringung notwendig sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche von Karibu angegebenen Preise verstehen sich exklusive der Lieferkosten und – sofern nichts angegeben ist – exklusive der österreichischen Umsatzsteuer.
3.2. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Bestellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von Karibu als erfolgt. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Periodische Entgelte werde zu Beginn jeder Periode fällig.
3.3. Karibu ist berechtigt, Zwischenabrechnungen auch für nicht abgeschlossene Arbeiten zu legen. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 15 Minuten. Ein Arbeitstag entspricht acht Stunden.
3.4. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung fallen Mahnspesen in Höhe von EUR 12,00 je Mahnung und Inkassospesen in Höhe von EUR 150,00 an. Ab einem Zahlungsverzug von 14 Tagen ist der Karibu berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.
3.5. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Karibu. Eine Aufrechnung des Unternehmers mit einer Forderung gegen Karibu ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.
3.6. Für die Berechnung der Preise sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise von Karibu maßgebend. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Unternehmer gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
3.7. Wartungsverträge und andere wiederkehrende Leistungen werden auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen, wobei sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf von zwölf Monaten automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, sollte der Unternehmer den Vertrag nicht bis ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit (einlangend) mittels Brief kündigen. Im Falle der Kündigung erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Entgelte. Karibu ist berechtigt, den Vertrag unter denselben Bedingungen zu kündigen.
3.8. Steuern und Abgaben sind vom Unternehmer zu bezahlen. Der Unternehmer stellt hiermit Karibu schad- und klaglos.
3.9. Leistungen von Karibu gelten binnen 14 Tagen als abgenommen, sobald Karibu die Fertigstellung dem Kunden angezeigt hat.
4. Dienstleistungen
4.1. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Karibu berechtigt, die (auch wiederkehrende) Leistungen einzustellen und zu sperren, bis die der gesamte offene Saldo (samt Mahn-, Entsperr- und Inkassospesen) bezahlt ist. Die Entsperrkosten betragen EUR 30,00.
4.2. Im Falle der Beendigung des Vertrags werden am Tag nach Vertragsende oder Vertragserfüllung automatisch sämtliche Daten des Unternehmers ohne weiteren Hinweis gelöscht.
4.3. Karibu ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, sollte der Unternehmer die Leistungen von Karibu missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt jedenfalls vor, wenn mit, durch, oder im Rahmen der Dienstleistung von Karibus Verwaltungsstraftaten und/oder gerichtlich strafbare Taten begangen oder auch nur versucht werden und/oder die (Persönlichkeits-)Rechte Dritter auch nur berührt werden. Bereits ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer stellt einen Grund zur sofortigen Vertragsauflösung dar.
4.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, von Karibu erhaltene Passwörter umgehend zu ändern und diese sicher zu verwahren.
5. Wiederkehrende Leistungen
5.1. Der Leistungsumfang von wiederkehrenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Karibu.
5.2. Die Parteien vereinbaren die Wertbeständigkeit des wiederkehrenden Entgelts, wobei als Wertmaßstab der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010 dient. Das Entgelt erhöht sich jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreiseindex 2010 im Jahresabstand gegenüber dem Monat des Abschlusses dieses Vertrags bzw. der letzten Erhöhung oder Minderung des Entgelts ergibt. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist der Anbieter berechtigt, einen anderen vergleichbaren Index, wie er von der Bundesanstalt Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolger oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird, anzuwenden.
5.3. Karibu verpflichtet sich – sofern möglich – geplante Ausfälle des zu wartenden Systems dem Unternehmer rechtzeitig bekanntzugeben und diese Ausfälle so kurz wie möglich zu gestalten.
5.4. Sofern notwendig wird der Unternehmer Systemzugänge mit einer ausreichenden Sicherheitsstufe gewähren, um die Leistung zu erbringen.
6. Gewährleistung
6.1. Karibu leistet keine Gewähr dafür, dass die Leistungen für einen speziellen Zweck geeignet sind oder einen gewissen Umsatz generieren. Karibu leistet dafür Gewähr, dass die erbrachte Leistung jene Eigenschaften aufweist, die im Rahmen der schriftlichen Leistungsbeschreibung oder im Pflichtenheft zugesichert worden sind.
6.2. Es wird vereinbart, dass der Unternehmer sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Der Unternehmer verpflichtet sich, Mängel reproduzierbar und nachvollziehbar Karibu zu melden.
6.3. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen.
6.4. Sollte der Unternehmer oder ein Dritter Leistungen von Karibu verändern oder bearbeiten erlischt jegliche Gewährleistungspflicht von Karibu.
6.5. Sofern die Erstellung von Webseiten oder Templates Gegenstand des Vertrags ist und keine andere Kompatibilität vereinbart wurde, wird die fehlerfreie Funktion ausschließlich für Betriebssysteme, Browser und deren Versionen gewährleistet, die zum Zeitpunkt der Entwicklung laut W3 Schools Web Statistics einen Marktanteil von mehr als 3% haben. Sollte diese Statistik nicht mehr verfügbar sein, ist eine vergleichbare Statistik zu wählen.
7. Immaterialgüterrechte
7.1. „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB sind alle von Karibu oder den von Karibu beauftragten Dritten im Zusammenhang mit der Leistung geschaffenen Ergebnisse, egal ob sie festgehalten sind oder nicht. Insbesondere gelten – nicht abschließend aufgezählt – Software, Datenbanken, Grafiken, Designs, Texte, Fotos (analog und digital), Laufbilder / Filme (analog und digital), Programme, Muster, Konzepte, Entwürfe, Modelle, Produktbezeichnungen, Namen, Produktgestaltungen, Zeichnungen, Logos, Signete, Beschriftungen, Packungs- und Etikettenausgestaltungen, Kompositionen und audiovisuelle Werke als Arbeitsergebnisse.
7.2. Der Unternehmer erklärt, dass sämtliche von Karibu entwickelten Arbeitsergebnisse Werke im Sinne des Urheberrechts sind. Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen stehen ausschließlich Karibu zu.
7.3. Karibu räumt dem Unternehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Unternehmers zu nutzen.
7.4. Davon unberührt bleibt das Recht des Unternehmers, eine Sicherungskopie von der Software anzufertigen.
7.5. Der Unternehmer verpflichtet sich, Karibu fristgerecht sämtliche Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, welche für die Erbringung der Dienstleistung durch Karibu notwendig sind. Ferner wird der Unternehmer – sofern notwendig – mitwirken. Für Verzögerung und Mehraufwände, welche sich aus der verspäteten zur Verfügungstellung oder mangelhaften Mitwirkung ergeben, haftet der Unternehmer.
7.6. Der Unternehmer verpflichtet sich, Karibu ausschließlich solche Unterlagen, urheberrechtlich geschützten Werke und Daten zur Verfügung zu stellen, für die der Unternehmer die notwendigen Rechte erworben hat. Sollte ein Dritter gegen Karibu Forderungen aufgrund einer Verletzung aus dieser Verpflichtung geltend machen, wird der Unternehmer Karibu hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.
8. Haftung
8.1. Die Haftung von Karibu ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.
8.2. Schadenersatzansprüche gegen Karibu sind jedenfalls mit der Höhe des jeweiligen Auftrags beschränkt.
8.3. Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust oder aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Sicherheitsmaßnahmen (beispielsweise – nicht abschließend aufgezählt: Firewall) sind jedenfalls ausgeschlossen. Der Unternehmer hat selbst für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen.
8.4. Karibu haftet – sofern zulässig – ferner nicht dafür, dass seine Leistungen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.
8.5. Karibu haftet nicht für Komponenten, welche von Drittanbietern stammen.
9. Datenschutz
9.1. Sämtliche Daten, welche der Unternehmer Karibu bekanntgibt, werden von Karibu lediglich für die Abwicklung der Vertragsbeziehung sowie für die Abwicklung zukünftiger Verträge automationsunterstützt gespeichert und verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung durch den Unternehmer. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine automatische Löschung der Rechnungsdaten erfolgt nach sieben Jahren, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen gegen diese Löschung sprechen.
9.2. Karibu sowie von Karibu beauftragte Dritte sind berechtigt, den Unternehmer samt dessen Logo und einer Kurzbeschreibung des jeweiligen Projekts in deren Referenzliste online zu nennen.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1. Soweit zulässig gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht als vereinbart. Als Gerichtsstand wird das für Wien Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
10.2. Sämtliche Leistungen von Karibu sind in Wien zu erbringen.
11. Domains
11.1. Bei Domainregistrierungen beauftragt der Unternehmer Karibu (i) die Domain auf Namen des Unternehmers zu registrieren und (ii) die Domain zu verwalten. Die Art der Registrierung, die Bedingungen der Registrierung, sowie die Lösung von Domainstreitigkeiten gehen aus den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle hervor. Der Unternehmer nimmt die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle zur Kenntnis.
11.2. Karibu übernimmt keine Haftung für etwaige Verpflichtungen der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Vertrag über die Registrierung der Domains kommt zwischen dem Unternehmer und der jeweiligen Registrierungsstelle direkt zustande.
11.3. Karibu leistet keine Gewähr dafür, dass eine bei Karibu bestellte Domain dem Unternehmer zugewiesen wird. Die Haftung von Karibu für eine nicht-erfolgte Registrierung ist ausgeschlossen.
11.4. Der Unternehmer haftet für Ansprüche Dritter, die Aufgrund der Domainregistrierung entstehen (Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Namensrechte). Der Unternehmer wird Karibu aus diesem Titel schad- und klaglos halten. Die Auswahl der Domain erfolgt ausschließlich durch den Unternehmer und wird von Karibu nicht geprüft.
11.5. Die Mindestregistrierungsdauer der Domains ergibt sich aus den jeweiligen Bestimmungen der Registrierungsstellen. Karibu wird den Unternehmer im Zuge der Domainregistrierung über die Mindestvertragsdauer aufklären. Sollte der Unternehmer die Domain nicht bis vier Wochen vor Ablauf der Mindestvertragsdauer direkt bei der Registrierungsstelle kündigen, verlängert sich die Vertragsdauer über die Domain um die ursprüngliche Mindestvertragsdauer.
11.6. Karibu ist berechtigt, die Funktionalität einer Domain außer Kraft zu setzen, sollte der Unternehmer mit der Zahlung eines fälligen Entgelts in Verzug sein.
11.7. Sollte Karibu den Vertrag mit dem Unternehmer aus wichtigem Grund kündigen, hat Karibu das Recht, auch die Domain zu kündigen.
11.8. Die Haftung von Karibu für Dienstunterbrechungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Diensteunterbrechung wurde von Karibu grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
12. Sonstiges
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
12.2. Diese AGB, gilt samt sämtlichen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle späteren Verträge und Lieferungen mit dem Unternehmer und auch dann, wenn sich Karibu bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen beruft.
12.3. Mündliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Karibu und dem Unternehmer bedürfen für ihre Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformgebot.
12.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, Datenänderungen (Name, Adresse, E-Mailadresse) Karibu umgehend bekanntzugeben.
12.5. Sollten diese AGB mehrsprachig vorliegen, gilt die deutsche Version.
Stand: September 2022